Generalinspektion für Leichtflüssigkeitsabscheider
Der Betreiber einer Abscheideranlage ist nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, sowie nach EN 858-2/DIN 1999-100 / ATV 781 verpflichtet, die Anlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
Zum Prüftermin müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Alle Komponenten der Anlage müssen vollständig installiert sein, sodass die Abscheideranlage voll funktionsfähig und betriebsbereit ist.
- Am Prüftag muss der Abscheider vollständig entleert und gereinigt sein. Eine ausreichende Wasserversorgung zum Befüllen der Anlage ist zu gewährleisten (mindestens C-Schlauch).
- Folgende Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden: Entwässerungsplan, Betriebsanleitung, Wartungsanleitung, Prüfbericht des DIBT, Entwässerungsgenehmigung der Behörde, baurechtliche Genehmigung, Betriebstagebuch
- Während der Prüfung der Abscheideranlage muss der Abwasserzufluss unterbunden werden.
Sollten o.g. Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erfüllt sein, werden die Kosten nach Aufwand verrechnet und separat in Rechnung gestellt. Eine Nachprüfung ist nicht im Preis enthalten, sondern wird gesondert angeboten und berechnet.
Die Durchführung der Prüfung erfolgt nach den Richtlinien der zuständigen Unteren Wasserbehörde bzw. nach DIN 1999-100 sowie in Anlehnung an EN 1610:
Verschließen des Abscheiderauslaufs;
Befüllung der Abwasserbehandlungsanlagen mit Wasser und stufenweiser Einstau bis 20 mm unter Bodeneinlauf bzw. max. 20 mm unterhalb der Abscheideroberkante; Sättigung der Anlagenkomponenten über einen Zeitraum von 1 Stunde;
Die Anlage wird auf Dichtheit geprüft. Bei größeren Oberflächen wird das Prüfintervall nach DIN 1999-100 berechnet und angepasst.
Beträgt der Wasserverlust innerhalb des Prüfintervalls nicht mehr als 0,5 l je Stunde Prüfzeit nach DIN 1999-100, wird die geprüfte Abwasserbehandlungsanlage als dicht bezeichnet. Ist die aufgestaute Schachtfläche größer als 1 m², so wird die Wasserverlustmenge nach den Kriterien der UWB bzw. nach DIN 1999-100 berechnet und die Prüfzeit verlängert.
Wir führen die Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung als Pauschalleistung mit folgendem Umfang je Leichtflüssigkeitsanlage (Schlammfang, Öl-/Koaleszenzabscheider) durch:
1) Sichtprüfung der Anlage mit Fotodokumentation
2) Absperren der Anlage (Setzen der Absperrblasen)
3) Abschnittsweise Prüfung zur Schadenseingrenzung
4) Dichtheitsprüfung gem. Vorgabe Pflichtenheft der zuständigen Unteren Wasserbehörde (Sachverständigenprüfung) bzw. gem. DIN 1999-100
5) Überprüfung der Überhöhung
6) Bestimmung der DIN-Konformität
7) Prüfbericht mit Fotodokumentation
8) Fahrtkosten
Undichtigkeiten bei der Generalinspektion:
Sollten bei der Prüfung Undichtigkeiten festgestellt werden, wird automatisch nach DIN 1999-100 eine Schadenserkundung zur Lokalisierung der Schäden Prüfung/Anlage durchgeführt. Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet und separat in Rechnung gestellt. Eine Nachprüfung ist nicht im Preis enthalten, sondern wird gesondert angeboten.
Für Schäden, die während der Prüfung durch undichte oder unsachgemäß montierte Anlagenteile verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.
KESSEL Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider - Art Nr. 917411/L
KESSEL Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider - Art Nr. 917411/L

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